Seitenbereiche

Ende des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 31.12.2023

Seien Sie in Sachen Gastronomie immer auf dem neusten Stand der Dinge - egal ob rechtlich oder im Bereich der Steuern.
Illustration

Corona-Sonderregelungen

Anlässlich der vergangenen Coronapandemie wurden Hotel- und Gastonomiebetriebe dadurch entlastet, dass sie für die Zeit nach dem 30.6.2021 und vor dem 1.1.2024 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken den ermäßigten Steuersatz von 7 % anwenden dürfen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 Umsatzsteuergesetz/UStG). Die Regelung war u. a. umstritten, da sie bewirkte, dass auf Luxusartikel wie Hummer oder Kaviar beim Verspeisen im Restaurant der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, während beim Kauf in einem Lebensmittelladen der Regelsteuersatz gilt.

CDU/CSU-Antrag abgelehnt

Gemäß einer Mitteilung aus dem Deutschen Bundestag (Kurzmeldung 473/2023 vom 21.6.2023) hat der Finanzausschuss der Ampel-Fraktionen den Antrag (20/5810) der Fraktion der CDU/CSU für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent in der Gastronomie über das laufende Jahre 2023 hinaus abgelehnt. Die Ablehnung wurde u. a. mit der angespannten Haushaltssituation begründet. Außerdem sei der derzeit geltende ermäßigte Steuersatz im Subventionsbericht der Bundesregierung auf Platz 3 der Subventionen aufgeführt und eine Fortführung könne erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.

Ausblick

Das letzte Wort scheint aber noch nicht gesprochen zu sein. Viele Parteien warnen vor deutlichen Preiserhöhungen im Zusammenhang mit der Rückkehr zum erhöhten Steuersatz. Außerdem erforderte die genaue Abgrenzung der Hotel- und Gastronomieumsätze zum ermäßigten Steuersatz und zum Regelsteuersatz einen hohen Verwaltungsaufwand, der künftig vermieden werden könnte.

Stand: 05. Oktober 2023

Bild: marcus_hofmann - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.